Datenschutz und Digitale Transformation

Selbstverständlich sind Sie mit Ihrem Unternehmen im Internet unterwegs und nutzen die Vorteile der Digitalisierung. Wenn dabei rechtliche Fragen auftauchen, fühlen Sie sich aber nicht immer sattelfest. Bei welchen Themen könnten wir Ihnen behilflich sein?

Im IT-Recht zu Hause

Als Unternehmerin oder Unternehmer, als Selbstständige oder Selbstständiger haben Sie auf eine Vielzahl juristischer Fallstricke zu achten. Seit sich die Geschäftswelt zunehmend digitalisiert hat, sind eine ganze Menge Gesetze und Paragraphen hinzugekommen. Das reicht von unterschiedlichsten Verträgen über den Online-Handel bis zur sperrigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

Gerade in diesen Bereichen sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Denn im Gegensatz zu den sogenannten alten Geschäftsbereichen, in denen Sie sich ebenfalls juristisch beraten lassen, handeln Sie beim IT-Recht fast immer im Schaufenster: Jeder kann Ihnen zuschauen, abmahnfähige Fehler sind meist für alle sichtbar.

 

Vertrauen Sie sich einem Rechtsbeistand an, der Sie in all diesen Fragen ganz einfach ruhig schlafen lässt. Nutzen Sie unsere Erfahrung im IT-Recht auch dann, wenn Sie Geschäfte im Westlichen Balkan tätigen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!


Wir beraten und vertreten kleine und mittelständische Unternehmen zum Beispiel  in folgenden Bereichen:

  • Geistiges Eigentum
  • Schutz der Marke
  • Softwareentwicklung
  • Outsourcing
  • E-Commerce
  • Datensicherheit
  • Nationale und internationale Datenschutzbestimmungen, Richtlinien und Normen

Unsere Mandanten sind – wie Sie – Anbieter von Informationstechnologien, Start-up-Unternehmen und kleine und mittelständische Unternehmen. Wir arbeiten mit ihnen zusammen, um Vereinbarungen mit den Handelspartnern zur Entwicklung von IT-basierten Projekten bestmöglich zu strukturieren, auszuarbeiten und auszuhandeln.

Sie haben in uns den richtigen Ansprechpartner, wenn ...

  • Sie einen IT-Outsourcingvertrag mit einem Partner-Unternehmen abschließen wollen.
  • Sie kompetente rechtliche Begleitung bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und der Durchführung komplexer IT-Projekte wünschen.
  • Sie individuell erstellte Software-Erstellungsverträge, Software-Lizenzverträge, Software-Überlassungsverträge sowie Software-as-a-Service-Verträge und Service Level Agreements brauchen.
  • Sie Beratung und Vertretung in allen datenschutzrechtlichen Fragen benötigen (Datenschutzgrundverordnung, Abmahnungen, Bußgelder, Haftung).
  • Sie Prozessvertretung in IT-Streitigkeiten sowie außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung oder Vertretung in Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten benötigen.
  • Sie als Auftraggeber für die Softwareentwicklung Unternehmen aus folgenden Ländern beauftragen wollen: Serbien, Nord Mazedonien, Montenegro, Kroatien oder Bosnien-Herzegowina. Und dabei individuelle rechtliche Lösungen bei dem Abschluss Ihres Software-Entwicklungsvertrages brauchen. 

Rechtsanwalt Zoran Barać steht Ihnen mit seinem Team, seinen Kenntnissen verschiedener Rechtssysteme und einer fast 20-jährigen beruflichen Erfahrung gern zur Verfügung.