Rechte an Domains

Mit der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Internets werden auch Domains immer wichtiger. Insofern ist wenig erstaunlich, dass inzwischen auch um Domains vor Gericht gestritten wird. Daher sollte man sich bei einer Markenanmeldung im Zweifel auch gleich die entsprechende Domain sichern. Auch bei
Unternehmenskennzeichen (Firmennamen o.ä.) und Werktiteln im Sinne von § 5 Markengesetz empfiehlt sich eine solche Überlegung. Bei Filmtiteln z.B. ist es vielfach schon üblich, dass sich die Filmgesellschaften eine entsprechende Domain registrieren lassen.

 

Wird nämlich eine rechtzeitige Registrierung versäumt, kann es passieren, dass die entsprechende Domain schon vergeben ist, wenn die Marke oder das Produkt Erfolg hat. Die Domain dann von dem Inhaber zu kaufen, kann teuer werden. Auch ein Prozess auf Freigabe oder Übertragung der Domain ist u.U. mit hohen Kosten verbunden, wenn der Domain eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt. So hat z.B. das Landgericht Köln in dem Fall „postbank24.com“ den Streitwert für den Unterlassungsantrag auf 50.000 EUR, für den Löschungsantrag auf 40.000 EUR und für den Auskunftsantrag auf 10.000 EUR festgesetzt.

 

In jenem Fall hatte sich zwar die Postbank die entsprechenden Domains gesichert, aber jemand hatte sich einfach die noch freie Domain „postbank24.com“ registrieren lassen. Ob in solchen Fällen lediglich ähnlicher Domainnamen markenrechtliche oder andere Ansprüche auf Unterlassung der Nutzung und/oder auf Löschung der Domain und ggf. Schadensersatz bestehen, hängt vom Einzelfall ab und bedarf daher der gründlichen Prüfung.

 

Deshalb empfiehlt sich vor dem Kauf oder Verkauf einer Domain und insbesondere bei Streit um eine Domain die Beratung durch einen Anwalt, der sich mit der Spezialmaterie Domainrecht auskennt.


Rechtsanwalt Dr. Sven Terlinden