Aus unserer Arbeit

Lesen Sie hier von ein paar Beispielen, die einen Einblick in unsere tägliche Arbeit gewähren:

Fallbeispiel 1: Abwehr einer Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße

Ein mittelständisches Unternehmen wird von einem Konkurrenten wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße durch Werbeaussagen auf seiner Internetseite abgemahnt. Die Abmahnsumme erhöht sich in solchen Fällen mit jedem einzelnen Verstoß und kann daher leicht bis zu 20.000 Euro betragen: Für jeden Unternehmer eine schwierige und besonders ärgerliche Situation, zumal ein erheblicher finanzieller Schaden droht. Wir haben unseren Mandanten beraten und außergerichtlich vertreten. In Verhandlungen mit dem abmahnenden Unternehmen konnten wir für unsere Mandantschaft einen sehr günstigen Vergleich erreichen.

 

Wir bieten Ihnen die umfassende rechtliche Überprüfung Ihrer Internetseite zur Vermeidung von Abmahnungen.

 

Um Abmahnungen von Konkurrenten und lästige Rechtsstreite zu vermeiden, bieten wir Ihnen präventiv die Überprüfung Ihrer Internetseite und Ihrer Unternehmenswerbung auf Stundebasis oder zu einem Festpreis an. Dazu zählen insbesondere die Erstellung oder Überarbeitung Ihres Impressums, der Cookie-Richtlinie, Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) oder Ihrer Datenschutzerklärung. 


Fallbeispiel 2: Laufende Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen

Wir beraten ein junges, kreatives Unternehmen aus dem Bereich der Werbebranche. Unsere Mandantin kommt dabei regelmäßig mit Vertragsvorlagen zu uns, die unter vielfältigen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen sind:

  • Wem stehen die Urheberrechte an den erstellten Aufnahmen zu?
  • Müssen Urheberrechte von den Mitwirkenden auf den Auftraggeber übertragen werden und wie setzt man so etwas vertraglich sicher durch?
  • Müssen Lizenzen oder Urheberrechte Dritter bei auf den Aufnahmen sichtbaren Gegenständen beachtet werden?
  • Können zusätzlich Fotos aus dem Internet oder von bestimmten Seiten auf der eigenen Seite zu Werbezwecken verwendet werden?
  • Was muss dabei zur Wahrung des Urheberrechts beachtet werden?
  • Wie gestaltet man einen Vertrag professionell und rechtlich einwandfrei?

Diese Fragen zielen auf verschiedene Bereiche des Rechts ab – wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und überarbeiten ggf. schon bestehende oder erstellen geeignete Vorlagen für Ihr Unternehmen. Auf diese Weise können wir Vertragsvorlagen für Ihr Unternehmen entwickeln, die Sie über viele Jahre immer wieder benutzen und dadurch einen langfristigen Vorteil ziehen können.

 

Wir bieten Ihnen die Überprüfung von Produktions- und Künstlerverträgen für Werbedrehs und Fotoshootings sowie für Video- und Filmaufnahmen.

 

Wir bieten die Erstellung oder Optimierung von Softwareverträgen an.

Ein in den letzten Jahren stetig wachsender Bereich unserer Tätigkeit sind Softwareverträge. Hierbei ist zu beachten, dass die Erstellung von Softwareverträgen aufgrund der Komplexität der technischen Vorgänge regelmäßig besondere Herausforderungen mit sich bringt. Eine Steigerung erfahren solche Verfahren zudem, wenn die Verträge grenzüberschreitend abgeschlossen werden und Sie mit Dienstleistern aus anderen Ländern zusammenarbeiten. Aufgrund unserer Spezialisierung für die Länder des westlichen Balkans sind wir Ihr Ansprechpartner für die Erstellung oder die Durchsetzung von Ansprüchen aus internationalen Softwareverträgen.

 

Wir beraten Sie umfassend in allen rechtlichen Fragen rund um die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO hat in vielen Bereichen eine Überprüfung von bestehenden Strukturen und Arbeitsweisen einer Vielzahl von Unternehmen erforderlich gemacht. Weiterhin besteht in vielen Bereichen eine große Unsicherheit in der täglichen Arbeit mit dem Datenschutz. Dabei sind sowohl Mitarbeiterschulungen Daher bieten wir Ihnen konkrete und praxistaugliche Vorschläge für die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. 

 

Wir fertigen oder optimieren regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Mandanten. Dabei gehen wir genau auf Ihre Bedürfnisse ein und liefern spezifische, auf Ihr Unternehmen zurechtgeschnittene AGB, mit denen Sie Ihre Rechte gegenüber Ihren Vertragspartnern im Ernstfall auch durchsetzen können. Dabei bieten wir Ihnen verschiedene Abrechnungsmodelle an, damit Sie jederzeit die Kosten unserer Beauftragung im Blick haben und für Sie möglichst günstig gestalten können.  


Fallbeispiel 3: Markenschutz

Ein ausländischer Investor eröffnet in Deutschland ein Unternehmen, das wir von der Gründung an rechtlich betreut haben. Nach kurzer Zeit hat sich das Unternehmen einen eigenen Kundenstamm und einen guten Ruf erarbeitet: Der Investor wünscht einen Schutz seiner Geschäftsidee und seiner Marke in Wort und Bild. Deshalb haben wir den Unternehmensnamen samt Logo als geschützte Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Ein vermeintlicher Konkurrent erhebt Widerspruch gegen die Markenanmeldung – für unseren Mandanten eine äußerst unangenehme Situation, da der Verlust des Unternehmensnamens und möglicherweise auch eines Teils seiner Kundschaft drohte. Daraufhin führten wir erfolgreich ein Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, mit dem Ergebnis, dass unser Mandant weiterhin unter seinem gewohnten Namen arbeiten und seine Marke nun auch gegen Dritte schützen kann.

 

Wir beraten Unternehmen im Bereich Markenschutz. Dabei begleiten wir sie von der Anmeldung Ihrer Marke bis hin zu einem möglichen Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Paten- und Markenamt.